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Schutz vor heimlicher Handy-Ortung

10.11.2008

Wer seinen Partner heimlich kontrollieren oder ein gestohlenes Handy orten will, der kann auf eine ganze Reihe von Dienstleistern im Internet zugreifen. Während ersteres fragwürdig ist, erscheint eine Handy-Ortung im zweiten Fall nützlich. Bislang benötigt man lediglich die entsprechende Mobilfunknummer sowie eine SMS vom betreffenden Handy als Einwilligung.

Natürlich kann eine solche Nachricht gefälscht sein. Sie belege nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stamme, warnt daher das Verbraucherministerium. Nun will die Bundesregierung das heimliche Aufspüren von Mobiltelefonen eindämmen. In Zukunft soll die Ortung von Handys nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat, sagt Verbraucherstaatssekretär Gert Lindemann.

Neuregelung des Verbraucherschutzministeriums

"Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", kommentiert Lindemann die Neuregelung. Der Staatssekretär leitet die Amtsgeschäfte des ehemaligen Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministers Horst Seehofer (CSU), seit dieser bayerischer Ministerpräsident wurde. Auch über die Zahl der Ortungen soll künftig informiert werden: Diese Regelung greift spätestens nachdem zum fünften Mal der Standort eines Mobiltelefons festgestellt wurde. Die Bundesregierung plant nun, diese Neuregelungen in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufzunehmen.

Tatsächlich wird die heimliche Handy-Ortung in sinnvollen Fällen nach wie vor möglich sein: Beispielsweise können Eltern ihre minderjährigen Kinder über einen Service der Björn Steiger Stiftung e.V. ab 9,90 Euro im Monat aufspüren lassen. Bei Verlassen eines vorher festgelegten "grünen Bereichs" sendet das so genannte "i-Kids-Handy" Signale aus, die Eltern werden informiert.

Autor: FN

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